Meine Nachbarschaft: Am Seedamm
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531 entstanden aus Vorlage: OF 558/7 vom 05.10.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OM 116/11 OBR 7; V 1130/14 OBR 7; OM 980/16 OBR 7; OM 1417/17 OBR 7; OM 1418/17 OBR 7; OM 5029/19 OBR 7; OM 2556/22 OBR 7; OM 5791/24 OBR 7; OM 6650/25 OBR 7; ST 1290/25 Der Magistrat wird gebeten, sukzessive und angepasst an die personellen Möglichkeiten, folgende Streckenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Straße Am Industriehof zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/24; 2. Valentina-Archipowa-Straße - OM 2556/22; 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie - OM 5029/19; 4. Buchbornstraße - OM 1417/17; 5. Alt-Praunheim - OM 1418/17 und OM 116/11; 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/16; 7. Haingrabenstraße - V 1130/14; 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone U-Bahn- und Bushaltestelle "Hausen" und Tempo-30-Zone Praunheimer Brücke - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Begründung: Der Ortsbeirat freut sich, dass der Magistrat die Anregung OM 6650 begrüßt und akzeptiert, dass die personelle Situation und gesetzliche Pflichtaufgaben eine sofortige Überprüfung aller in der Vorlage OM 6650 genannten Abschnitte nicht zulässt. Die Schlussfolgerung des Magistrats, aus diesem Grund dauerhaft keine der genannten Abschnitte zu überprüfen, ist allerdings nicht akzeptabel. Angepasst an die personellen Möglichkeiten sollten sukzessive die genannten Abschnitte überprüft werden und ggf. Tempo 30 eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290
Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6798 entstanden aus Vorlage: OF 507/7 vom 08.04.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Vorgang: OF 307/7 23 Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Eschborner Landstraße zu veranlassen, von der Kreuzung Am Seedamm bis zur Autobahnbrücke, beispielsweise durch Teilaufpflasterungen/Schwellen (Kölner Teller) oder Fahrbahnverengungen. Begründung: Bei einem Ortstermin vor der Metropolitan School im Juni 2023 konnten sich die Teilnehmenden ein Bild davon machen, dass in dem genannten Straßenverlauf zahlreiche Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Weder das Tempo-30-Schild noch das Symbol auf der Fahrbahn, das auf eine Schule hinweist, erzielen die gewünschte Wirkung der Geschwindigkeitsreduzierung. Beim Ortstermin wurden als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Fahrrad-Piktogramme bzw. Markierungen für eine Fahrradspur, sowie ein Dialog-Display vorgeschlagen. Wie aus der Presse zu erfahren war (FR vom 21.02.2025) wurden diese Ideen jedoch verworfen. Schulleitung und Elternvertretung zeigen sich zu Recht unzufrieden, dass nichts an der für die Kinder gefährlichen Situation verändert wird. Von einer dringend erforderlichen Verkehrsberuhigung würde nicht nur die Schule profitieren, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten, sondern auch die Anwohner, die durch das hohe Verkehrsaufkommen durch die Gewerbetreibenden (allem voran das Paketzentrum) stark belastet sind, sowie die Radfahrenden, die diese Straße auf dem Weg nach Eschborn passieren müssen. Anhang: Abbildungen zur Verdeutlichung, Seite 2 Fotos: Stvo2go.de/massnahmen-verkehrsberuhigung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2023, OF 307/7 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1460 Beratung im Ortsbeirat: 7
Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 entstanden aus Vorlage: OF 491/7 vom 04.03.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OA 528/25; OM 5791/24 OBR 7; ST 56/25; OM 2556/22 OBR 7; ST 2834/22; OM 5029/19 OBR 7; ST 2372/19; OM 1417/17 OBR 7; ST 1459/17; OM 1418/17 OBR 7; ST 1222/17; OM 980/16 OBR 7; ST 616/17; V 1130/14 OBR 7; ST 1407/15; OM 166/11 Der Magistrat wird gebeten, auf Basis der neu beschlossenen Straßenverkehrsordnung - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Am Industriehof von der Einmündung Am Fischstein bis hinter die Ausfahrt des Hausener Schwimmbades (OM 5791, ST 76); 2. Valentina-Archipowa-Straße (OM 2556; ST 2834); 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie (OM 5029, ST 2372); 4. Buchbornstraße (OM 1417, ST 1459); 5. Alt-Praunheim (OM 1418 und OM 116, ST 12); 6. Seegewann und Schultheißenweg (OM 980; ST 616); 7. Haingrabenstraße (V 1130, ST 1407); 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo-30-Zone "Praunheimer Brücke" (Lückenschluss Kirchengemeinde und Kinderspielplatz). Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteinerschule; 9. Ohlengarten; 10. Lücken in Tempo-30-Zonen im Industriehof schließen (z. B. Tilsiter Straße/Neue Börsenstraße). Begründung: Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern, Tempo-30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo-30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290
Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2020, OF 490/7 Betreff: Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden in verschiedenen Städten, z.B. Berlin, so genannte Pop-Up-Bikelanes eingerichtet. Diese schnell entstehenden Radwege sorgen kurzfristig für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen vermehrt den ÖPNV meiden, aber gleichzeitig nicht auf ein Auto angewiesen sein möchten. Sie ermöglichen es den Radfahrenden außerdem, Distanz zu wahren. Der Magistrat wird gebeten, an diesen Straßen die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes zu prüfen und nach positiver Prüfung direkt umzusetzen: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (Breitenbachbrücke) /Am Industriehof/ Ludwig-Landmann-Straße bis Heerstraße zur Anknüpfung an die Radverbindung Richtung Oberursel Ludwig-Landmann-Straße zwischen Katharinenkreisel und Am Industriehof (in beide Richtungen), ab Industriehof Anknüpfung an Nr. 1 Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Guerickestraße zwischen Heerstraße und Westerbachstraße Lorscher Straße jeweils ab und bis Fuchstanzstraße Richtung Eschborn bis Friedrich-Kahl-Straße. 1 + 2 . 3 4 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP, Frau Lämmer und Herr Leitzbach gegen GRÜNE (= Annahme); Herr Richter (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Sanierung des Bolzplatzes in Rödelheim-West
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2017, OF 234/7 Betreff: Sanierung des Bolzplatzes in Rödelheim-West Der Bolzplatz Rödelheim-West an der Wolf-Heidenheim-Straße / Am Seedamm erfreut sich seit dem Bau 2009 einer regelmäßigen Nutzung, ist aber über die Jahre in einen schlechten Zustand gekommen. Wegen der gravierenden Mängel an der Platzoberfläche/Beschichtung des Bolzplatzes besteht nun Handlungsbedarf. Auch sollen (wieder) Sitzmöglichkeiten geschaffen werden. Für die Sanierung wird mit insgesamt knapp 30.000 EUR kalkuliert. Es wird eine Drittelung der Kosten zwischen OBR 7, Grünflächenamt und "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" angestrebt. Das Grünflächenamt hat eine Kostenübernahme von 10.000 Euro zugesagt, von Fachstelle des 'Frankfurter Programm -Aktive Nachbarschaft" gibt es positive Signale. Mit dem Beschluss des Ortsbeirates wäre die Grundlage für die Sanierung des Bolzplatzes gegeben. Vorbehaltlich einer positiven Prüfung des Antrags durch den Magistrat der Stadt Frankfurt stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget eine Summe von maximal 10.000,- € für die Sanierung des Bolzplatzes in Rödelheim-West zur Verfügung. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 14.11.2017, OS 22/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 148 2017 2. Die Vorlage OF 234/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, REP, fraktionslos
Weiter lesenHundekot auf den Grünflächen Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße und Eschborner Landstraße/Am Seedamm
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1313 entstanden aus Vorlage: OF 120/7 vom 18.02.2017 Betreff: Hundekot auf den Grünflächen Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße und Eschborner Landstraße/Am Seedamm Der Magistrat wird gebeten, auf den o. g. Grünflächen die folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Es werden Verbotsschilder für kotende Hunde aufgestellt, auf denen das zu zahlende Bußgeld zu erkennen ist. 2. Es werden Abfalleimer aufgestellt, um Hundekotbeutel entsorgen zu können. 3. Es werden unregelmäßig Kontrollen auf den Grünflächen durchgeführt. Begründung: Es gibt für die o. g. Flächen massive Beschwerden über Hundebesitzer, die den Hundekot nicht entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1043 Aktenzeichen: 67 0
Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 entstanden aus Vorlage: OF 112/7 vom 14.01.2017 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße Vorgang: M 32/16; V 15/16 OBR 7; ST 1003/16 Die Antwort des Magistrats in der Stellungnahme ST 1003 wird als unzureichend zurückgewiesen. Ziel der Anfrage V 15 war, zu erfahren, welche Investoren Interesse am Kauf des oben genannten Grundstücks gezeigt haben. Dies geht aus der Anfrage deutlich hervor. Umso unbefriedigender ist die Antwort des Magistrats. Er bleibt damit weit hinter den Informationen zurück, die den Ortsbeiratsmitgliedern aus anderer Quelle bereits vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Gewerbestandort in diesem Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssituation besonders in den Bereichen Gaugrafenstraße/Westerbachstraße und Am Seedamm/Guerickestraße haben wird, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen konkret zu beantworten: - Welches Gewerbe ist für die Liegenschaft Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße vorgesehen? - Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung wird kalkuliert? - Existiert bereits ein übergreifendes Verkehrskonzept, welches alle möglichen Verkehrswege (auch über die Heerstraße) betrachtet? Weiterhin wird der Magistrat in diesem Zusammenhang aufgefordert, ein umfassendes und übergreifendes Verkehrskonzept vorzustellen, welches alle verkehrstechnischen Mehrbelastungen, die aus der Entwicklung des Gewerbegebiets Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße, dem Gewerbegebiet nördlic h der Heerstraße und dem Neubau des Gymnasiums in Westhausen resultieren, beinhaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 15 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 736 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Aktenzeichen: 23 11
Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 entstanden aus Vorlage: OF 97/7 vom 15.11.2016 Betreff: Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg Vorgang: OM 4054/15 OBR 7; ST 1040/15 Bereits im Frühjahr 2015 wurde seitens des Ortsbeirats 7 angeregt, die Straße Im Seegewann für den Durchgangsverkehr zu schließen. Grund hierfür ist, dass die Straße häufig von Kraftfahrzeugen befahren wurde, die von der oberen Eschborner Landstraße kommend die Rotphase der Ampel umgehen wollten, um auf den Seedamm zu gelangen. In umgekehrter Richtung wurde von den Kfz die Straße Im Seegewann genutzt, um - die Ampel umgehend - in die Eschborner Landstraße zu gelangen. Besonders seit die DHL ihren Betrieb aufgenommen hat, ist diese Praxis unerträglich geworden. Für die Anwohnerinnen und Anwohner stellt es eine beträchtliche Belästigung dar und eine Gefährdung der zahlreichen Kinder, die nun in der Flüchtlingsunterkunft Im Seegewann 19a leben. Die damalige Anregung, die forderte, die Straße auf den Anliegerverkehr zu beschränken, wurde seitens des Magistrats mit d er Begründung abgelehnt, dass zur Durchsetzung hierfür eine intensive Überwachung und regelmäßige Kontrolle notwendig sei und dass sich der Magistrat hierfür nicht in der Lage sehe. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat beauftragt, um die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu machen und um die Gefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich zu verringern, die Straßen als Tempo-30-Zonen auszuweisen und zur Überwachung der Einhaltung dieser Maßnahme Geschwindigkeitsanzeiger zu installieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Straße Im Seegewann im Bereich der Hausnummern 2 bis 10 für den Anliegerverkehr ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Aktenzeichen: 32 1
Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 180 entstanden aus Vorlage: OF 6/7 vom 23.05.2016 Betreff: Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a Den Zugang zum Internet kann man mittlerweile als allgemein notwendig bezeichnen. Dies gilt auch für die geflüchteten Menschen, die in der Unterkunft im Seegewann 19a leben. Sie benötigen diesen zum Beispiel - für den Zugang zum Informationsportal der Stadt Frankfurt; - für die Online-Bewerbung für einen Kita-Platz; - um sich über die Angebote der Sprach- und Integrationskurse zu informieren; - für die Nutzung der zahlreichen kostenlosen Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache; - um mit Verwandten und Freunden in Kontakt bleiben zu können. Die Stadt Frankfurt hat offensichtlich versäumt, bei der Anmietung der Unterkunft im Seegewann mit dem Betreiber die Einrichtung von WLAN verbindlich zu regeln, sodass den Bewohnerinnen und Bewohnern die oben genannten Möglichkeiten bislang nicht zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat als Auftraggeber - und damit politisch verantwortlich für die Ausgestaltung der Unterkünfte - gebete n, dafür Sorge zu tragen, dass für die Unterkunft im Seegewann zeitnah die Einrichtung eines für die Bewohnerinnen und Bewohner zugänglichen WLAN erfolgt, da dies für die dort lebenden Menschen eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1188 Aktenzeichen: 51
Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße Seegewann
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4054 entstanden aus Vorlage: OF 519/7 vom 28.03.2015 Betreff: Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße Seegewann Der Magistrat wird gebeten, zeitnah das Verkehrszeichen 1020-30/"Anlieger frei" an den beiden Anfängen der Straße Seegewann aufzustellen (Kreuzung Eschborner Landstraße/Seegewann und Kreuzung Am Seedamm/Seegewann) und die Ampelanlage Eschborner Landstraße/Guerickestraße zwischen 22:00 Uhr und 0 6:00 Uhr abzuschalten. Begründung: Es hat sich leider eingebürgert, dass Fahrer, die von der Eschborner Landstraße kommen und sehen, dass die Ampelanlage an der Kreuzung Eschborner Landstraße/Guerickestraße auf Rot geschaltet ist, rechts in die Straße Seegewann einbiegen, die Abkürzung nehmen und somit die Rotphase umgehen. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge, die von der anderen Seite und bei Rotphase dann von der Straße Am Seedamm kommend in die Straße Seegewann einbiegen, um auf die Eschborner Landstraße zu kommen. Das hat so zugenommen, dass einige Hundert Fahrzeuge am Tag diese Abkürzung nutzen. Das gilt auch für die Zeit nach 22:00 Uhr. Dies wird durch die Fahrzeuge der DHL noch verstärkt. Anwohner finden kaum noch Ruhe und fühlen sich extrem belästigt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Eine erste Maßnahme sollte die Ausschilderung der Straße als reine Anliegerstraße sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Aktenzeichen: 32 1
Anbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2014, OF 456/7 Betreff: Anbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dem Ortsbeirat zeitnah zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. ergriffen werden sollen, um eine direkte Anbindung der og. Gewerbegebiete an die A66/A 5 zu ermöglichen. Begründung: Die Neuansiedlung des DHL-Logistik-Zentrums in Rödelheim hat deutlich gemacht, dass eine direkte Anbindung dieser beiden Gewerbegebiete an das Autobahnnetz dringend geboten ist. Möglicherweise ergibt sich aus einem geplanten Umbau des Nordwest-Kreuzes eine neue Chance dieses Ziel zu erreichen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 456/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBushaltestelle Am Seedamm/Seegewann
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3484 entstanden aus Vorlage: OF 438/7 vom 25.08.2014 Betreff: Bushaltestelle Am Seedamm/Seegewann Bei der Bushaltestelle an der Straßenecke Am Seedamm/Seegewann des Busses der Linie 60 in Richtung Rödelheim handelt es sich um eine sogenannte Ersatzhaltestelle. Dieser Begriff impliziert, dass es sich hierbei um eine kurzzeitige, befristete Maßnahme handelt. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben. Die Haltestelle besteht seit ca. drei Jahren und eine mögliche Rückverlegung in die Eschborner Landstraße wird frühestens erfolgen, wenn der Busbahnhof auf der westlichen Seite des Rödelheimer Bahnhofs fertiggestellt ist. Dies setzt jedoch voraus, dass zuvor der Neubau des Bürogebäudes in der Breitlacherstraße abgeschlossen, der vorhandene REWE-Markt abgerissen, der neue REWE-Markt erbaut und eröffnet wird und anschließend die Neugestaltung und Fertigstellung des Busbahnhofs erfolgt. Ob danach seitens der VGF zur alten Fahrtroute zurückgekehrt wird, sei dahingestellt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend gebeten, die oben genannte Ersatzhaltestelle für die Nutzer des ÖPNV mit einem Wind und Regen geschützten Wartebereich inklusive Sitzgelegenheiten auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1544 Aktenzeichen: 92 13
Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2013 entstanden aus Vorlage: OF 267/7 vom 19.02.2013 Betreff: Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Eschborner Landstraße mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung zu entwickeln. Dabei sind die regen Bau- und Investitionstätigkeiten zu berücksichtigen, die nicht im Einklang mit den vorhandenen Straßen und deren Kapazitäten stehen und jetzt schon zu erheblichen Staus während des Berufsverkehrs führen. Begründung: Schon vor zwei Jahren wurde der Magistrat von den Ortsbeiräten 6 und 7 aufgefordert, ein Verkehrskonzept vorzulegen, welches der regen Erschließungstätigkeit des Gewerbegebietes Wilhelm-Fay-Straße und der Gewerbegebiete Rödelheim West Rechnung trägt. Es ist keine neue Entwicklung, die als Folge der durchaus erfreulichen Zunahme von Investitionen von neuem Gewerbe in diesem Bereich zu einer erheblichen Zunahme des Pkw-Verkehrs in den Abend- und Morgenstunden sowohl auf der Westerbachstraße als auch auf Gaugrafenstraße und der Straße Am Seedamm führt. Leider hat der Magistrat bis heute den Ortsbeiräten nichts vorgelegt. Stattdessen wurden Vorschläge seitens der Ortsbeiräte über zusätzliche Buslinien oder Autobahnanbindungen abgelehnt. Die Anwohner gerade der Westerbachstraße erwarten aber dringend eine Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 775 Aktenzeichen: 61 1
Liegenschaft Seegewann 19
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2013, OF 259/7 Betreff: Liegenschaft Seegewann 19 In der oben genannten Liegenschaft entsteht zurzeit direkt neben dem Wasserturm ein siebenstöckiger Hotelneubau. Zwei Übergänge (Brücken) aus Metall führen von dem Gebäude in den Wasserturm. In diesem sollen Konferenzräume entstehen. Wir fragen dazu den Magistrat: - Ging der Rödelheimer Wasserturm in das Eigentum des neuen Besitzers der Liegenschaft über? - Gibt es für das Wahrzeichen Rödelheims einen Denkmalschutz und wenn ja, sind dann bauliche Veränderungen gestattet? - Was ist mit den Parkplätzen für die künftigen Hotelgäste? Bei dem Neubau ist keine Tiefgarage vorgesehen. - Wäre es nicht sinnvoll gewesen, dieses Bauprojekt im Ortsbeirat vorzustellen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 05.02.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 615 2013 Die Vorlage OF 259/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenLiegenschaft Seegewann 19
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2013, OF 248/7 Betreff: Liegenschaft Seegewann 19 In der oben genannten Liegenschaft entsteht zurzeit direkt neben dem Wasserturm ein siebenstöckiger Gebäudekomplex. Zwei Übergänge (Brücken) aus Metall führen von dem Gebäude in den Wasserturm. Da kein Bauschild aufgestellt ist, ist weder zu erkennen, wer der Bauträger ist, noch welche Funktion das Gebäude künftig haben soll. Nachbarn berichten allerdings von dem Gerücht, dass es sich um einen Hotelneubau handele. Wir fragen deshalb den Magistrat: -Nach Aussagen von Nachbarn wurde auf dem Gelände in den Sommermonaten ein Walnussbaum gefällt. Wurde dafür eine Genehmigung erteilt? - Welchem Zweck soll der Bau auf der Liegenschaft dienen? - Stimmt das Gerücht, dass es sich um einen Hotelneubau handelt? - Warum gibt es kein Bauschild und keinen sichtbaren Bauschein? - Ging der Rödelheimer Wasserturm in das Eigentum des neuen Besitzers der Liegenschaft über? - Wird er Teil der Hotelanlage? - Gibt es für das Wahrzeichen Rödelheims keinen Denkmalschutz, bzw. zumindest eine Erhaltungssatzung? - Was ist gegebenenfalls mit den Parkplätzen für die Hotelgäste? Bei dem Neubau ist keine Tiefgarage vorgesehen. - Wäre es nicht angemessen gewesen, dieses Bauprojekt im Ortsbeirat vorzustellen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 248/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenBushaltestelle Eschborner Landstraße zwischen Am Seedamm und Wolf-Heidenheim-Straße in Richtung Rödelheim. Ungenügende Sicherheitslage
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2012, OF 150/7 Betreff: Bushaltestelle Eschborner Landstraße zwischen Am Seedamm und Wolf-Heidenheim-Straße in Richtung Rödelheim. Ungenügende Sicherheitslage Der Magistrat wird gebeten, die im Betreff angegeben Bushaltestelle auf ihre Sicherheitssituation, was das Aus-und Einsteigen der Fahrgäste anbelangt, zu überprüfen. Begründung: Die im Betreff genannte Bushaltestelle befindet sich zwischen einem Zebrastreifen und einigen Parkplätzen. Außerdem "scheint" die Eschborner Ldstr. an dieser Stelle zweispurig zu sein. Dies verführt Autofahrer dazu, den haltenden Bus zu überholen, was für Fahrgäste, die den Zebrastreifen nutzen, mitunter gefährlich wird. Die Situation ist für alle Verkehrsteilnehmer insgesamt unübersichtlich. Das Straßenverkehrsamt sollte sich der Sache unbedingt annehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 22.05.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 150/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 19.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 150/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBebauungsplan 696 Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 115/7 Betreff: Bebauungsplan 696 Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Bebauungsplan-Verfahren Nr. 696 wird eingestellt. 2. Für die Trasse der Regionaltangente West wird ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Begründung: Eine Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße ist weder sinnvoll noch notwendig. In Frankfurt gibt es genügend brachliegende Gewerbeflächen. In der Nähe befinden sich die bestehenden Gewerbegebiete Am Seedamm, südlich der Rödelheimer Landstraße und Wilhelm-Fay-Straße, die weitgehend ungenutzt sind. Dieses neue Gewerbegebiet wird erhebliche Probleme und Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen: Die Verkehrserschließung nördlich der Heerstraße für den motorisierten Individualverkehr ist unzureichend. Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz kann, da es keine andere Straßenanbindung gibt, nur über die westliche Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße erfolgen. Der neu erzeugte PKW- und LKW-Verkehr belastet in jedem Fall die Wohngebiete entlang dieser Straßen in Praunheim und Westhausen. In diesen Gebieten werden Lärmschutzmaßnahmen notwendig, da die Immissionsgrenzwerte voraussichtlich überschritten werden (Begründung S. 20). "Die Wohnnutzungen müssen höhere Immissionen in Kauf nehmen als z.B. in vergleichbaren Wohngebieten im Stadtrandbereich". "Durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen und gegebenenfalls durch gewerblich bedingte Emissionen ist eine Zunahme der Luftschadstoffe zu erwarten" (Begründung S. 64). Nicht akzeptabel ist die Behauptung, dass diese Zusatzbelastungen aufgrund der schon vorhandenen Belastungen unerheblich seien. Die Stadt verfährt nach dem Motto: wer in einem hoch belasteten Gebiet lebt, dem kann man noch mehr Belastungen zumuten! Der größte Teil des zukünftigen Gewerbegebietes ist bisher landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um ein Trinkwasserschutzgebiet und teilweise um ein Landschaftsschutzgebiet. Bei Durchführung dieser Planungen muss der östliche der Trinkwasserbrunnen aufgegeben werden. Es sollen ca. 24 ha Grünflächen versiegelt werden. Es handelt sich auch um ein von Fußgängern und Radfahrern gern genutztes Naherholungsgebiet (Begründung S. 55). In dem Gebiet siedelt die nach Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie besonders geschützte Zauneidechse (Begründung S. 37), deren dortige Population zu den bedeutenden Vorkommen in Frankfurt zählt. Ein Teil der Population müsste umgesiedelt werden. Weiterhin sind 32 Vogelarten betroffen, darunter der streng geschützte Mäusebussard. Als Ausgleichsmaßnahme für die großflächige Versiegelung von Grünflächen werden der Umbau des Hausener Wehres und dreier Nidda-Altarme sowie die naturnahe Umgestaltung einer Fläche Am Treutengraben vorgesehen (Begründung S. 28). Diese Maßnahmen sind sowieso schon seit langem geplant und stellen in keinster Weise einen Ausgleich für die vorgesehene Vernichtung von Freiflächen dar. Das geplante Gewerbegebiet wird auch das Klima nachteilig beeinflussen. Es gehen Kaltluftproduktionsflächen verloren. Der hohe Versiegelungsgrad kann zu einer starken Überwärmung im Sommer führen. "Für das Klima ist somit mit negativen Auswirkungen zu rechnen, die einen Eingriff im Sinne des § 14 BnatSchG darstellen" (Begründung S. 53). Der Bebauungsplan sieht entlang der Wohnhäuser am Steinbacher Hohl eine Bebauungshöhe von 15 m (also 5 Geschosse) vor. Dies bedeutet, dass den Bewohnern dieser Häuser eine massive Mauer vor die Nase gesetzt wird. Für diesen Bereich wird ein Schallleistungspegel von 59 - 60 dB(A) erwartet (Begründung S. 74). In dem Gewerbegebiet sollen Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig sein. Dies widerspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt. Es ist zynisch, nur um den ersten Bauabschnitt der von uns abgelehnten Ortsumfahrung Praunheim zu bekommen, einem Gewerbegebiet zuzustimmen, das niemand braucht und das erhebliche negative Auswirkungen für die benachbarten Wohngebiete und für die Allgemeinheit bringen wird. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 115/7 wird bis zur Sitzung am 22.05.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 26.06.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 115/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 21.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 115/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE und 1 GRÜNE (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenErneuerung der Bürgersteige notwendig?
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2011, OF 57/7 Betreff: Erneuerung der Bürgersteige notwendig? Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat folgende Frage zu beantworten. Mit welcher Begründung werden in Ortsbezirk (z.B. Gladenbacher Weg und Seegewann) die Pflasterungen der Bürgersteige, ohne sichbaren Grund, erneuert? Begründung: Gemäß Anwohnernbeschwerden wurden die Bürgersteige im Gladenbacher Weg und Seegewann ohne ersichtlichen Grund völlig neu gepflastert. Angesichts der angespannten städtischen Haushaltslage möchte der Ortsbeirat wissen, weshalb die o.a. Bürgersteige erneuert wurden und ob weitere Erneuerungen von Gehwegen im Ortsbezirk, ohne das ein sichtbarer Grund besteht, durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 57/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenGanz Rödelheim vor Spielhallen schützen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2011, OF 61/7 Betreff: Ganz Rödelheim vor Spielhallen schützen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 170 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bereich der zu ändernden Bebauungspläne wie folgt vergrößert wird: NW 24 b Nr.1: Ausdehnung auf die gesamte Fläche NW 24 b Nr.2: Ausdehnung auf die gesamte bebaubare Fläche NW 24 d Nr.1: Ausdehnung auf die gesamte bebaubare Fläche NW 24 a Nr.1: Einbeziehung der Fläche südlich den Straßen Am Seedamm / Eschborner Landstraße Die Fläche des im Verfahren befindlichen Bebauungplans B 878 (Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacherstraße) kann dabei ausgespart werden. Begründung: Die Absicht des Magistrats, durch die Änderung bestehender Bebauungspläne die weitere Ausbreitung von Spielhallen zu verhindern, ist zu begrüßen. Dies sollte aber für ganz Rödelheim gelten, denn die schädlichen Auswirkungen von Spielhallen beschränken sich nicht nur auf einige Bereiche. Unverständlich ist daher, dass der Magistrat nur einige Teile von Rödelheim schützen will. Insbesondere die folgenden Bereiche hat der Magistrat ausgeklammert, sodass dort weitere Spielhallen möglich sind: NW 24 d Nr.1: Westerbachstraße / Breitlacher Straße / Zentmarkweg: In der Westerbachstraße und im Zentmarkweg gibt es leer stehende Gewerbeflächen, die für Spielhallen attraktiv sein könnten. Außerdem wurde der Bereich am Rödelheimer Bahnweg ausgeklammert. NW 24 b Nr.1: Der Bereich um die Michael-Ende-Schule und kleinere Flächen an der Thudichumstraße wurden ausgeklammert. NW 24 b Nr.2: Hier wurde z.B. das "Nahversorgungszentrum" an der Lorscher Straße sowie der Bereich nördlich der Eschborner Landstraße ausgeklammert. NW 24 a Nr.1: Dieser Bebauungsplan wurde komplett ausgeklammert. Zumindest der oben angegebene Bereich sollte zum Schutz des Wohngebietes Wolf-Heidenheim-Straße von Spielhallen freigehalten werden. Zur Übersicht über die Bebauungspläne ist ein Auszug aus dem Planauskunftssystem der Stadt beigefügt: Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2011, M 170 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Der Vorlage M 170 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 61/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 62/7 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE, FDP und REP (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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